Ihr Flug hatte Verspätung, wurde annulliert oder Sie wurden nicht mitgenommen? Dann haben Sie unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € — dank der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004.
Die EU261-Verordnung regelt die Rechte von Flugpassagieren bei:
Sie gilt für alle Flügege, die von einem EU-Flughafen starten, sowie für Flüge aus Nicht-EU-Ländern, die von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden.
Die Höhe hängt von der Flugstrecke ab:
| Flugstrecke | Verspätung | Entschädigung |
|---|---|---|
| Bis 1.500 km | ab 3 Stunden | 250 € |
| 1.500–3.500 km | ab 3 Stunden | 400 € |
| Über 3.500 km (EU → Nicht-EU) | 3–4 Stunden | 300 € |
| Über 3.500 km (EU → Nicht-EU) | ab 4 Stunden | 600 € |
Sie haben Anspruch auf Entschädigung, wenn:
Die Verspätung wird ab der geplanten Ankunftszeit (Türöffnung am Gate) gemessen, nicht ab der Landung.
Bei Annullierung haben Sie drei Ebenen von Rechten:
Sie können wählen:
- Volle Rückerstattung des Ticketpreises
- Umbuchung auf den nächsten Flug
- Umbuchung auf einen späteren Wunschtermin
Zusätzlich zur Erstattung, wenn die Annullierung innerhalb von 14 Tagen vor dem Abflug erfolgte:
| Flugstrecke | Entschädigung |
|---|---|
| Bis 1.500 km | 250 € |
| 1.500–3.500 km | 400 € |
| Über 3.500 km | 600 € |
Die Fluggesellschaft muss während der Wartezeit bereitstellen:
- Mahlzeiten und Getränke
- Hotelunterkunft bei Übernachtung
- Transport zum Hotel
- Zwei Telefonate oder E-Mails
Wenn Sie wegen Überbuchung nicht mitgenommen werden:
Fluggesellschaften sind nicht verpflichtet zu zahlen, wenn die Störung auf "außergewöhnliche Umstände" zurückzuführen ist:
Wichtig: Fluggesellschaften missbrauchen diese Ausrede häufig. Lassen Sie sich nicht abschrecken.
Die Verjährungsfrist hängt vom Land ab:
| Land | Frist |
|---|---|
| Deutschland | 3 Jahre |
| Frankreich | 5 Jahre |
| Spanien | 5 Jahre |
| Großbritannien | 6 Jahre |
| Italien | 2 Jahre |
| Niederlande | 2 Jahre |
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|---|---|---|
| Zeitaufwand | 3–6 Stunden | 5 Minuten |
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