Flugverspätung Entschädigung: Ihr kompletter Leitfaden

Ihr Flug hatte Verspätung, wurde annulliert oder Sie wurden nicht mitgenommen? Dann haben Sie unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € — dank der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004.

Was ist die EU-Verordnung 261/2004?

Die EU261-Verordnung regelt die Rechte von Flugpassagieren bei:

Sie gilt für alle Flügege, die von einem EU-Flughafen starten, sowie für Flüge aus Nicht-EU-Ländern, die von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden.

Welche Entschädigung steht Ihnen zu?

Die Höhe hängt von der Flugstrecke ab:

Flugstrecke Verspätung Entschädigung
Bis 1.500 km ab 3 Stunden 250 €
1.500–3.500 km ab 3 Stunden 400 €
Über 3.500 km (EU → Nicht-EU) 3–4 Stunden 300 €
Über 3.500 km (EU → Nicht-EU) ab 4 Stunden 600 €

Wichtige Hinweise

Verspätung: Wann gilt der Anspruch?

Sie haben Anspruch auf Entschädigung, wenn:

  1. Ihr Flug 3 Stunden oder länger Verspätung hatte
  2. Die Verspätung im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft lag
  3. Sie tatsächlich am Ziel ankamen (oder hätten ankommen sollen)

Wie wird die Verspätung berechnet?

Die Verspätung wird ab der geplanten Ankunftszeit (Türöffnung am Gate) gemessen, nicht ab der Landung.

Annullierung: Was sind Ihre Rechte?

Bei Annullierung haben Sie drei Ebenen von Rechten:

1. Erstattung oder Umbuchung

Sie können wählen:
- Volle Rückerstattung des Ticketpreises
- Umbuchung auf den nächsten Flug
- Umbuchung auf einen späteren Wunschtermin

2. Entschädigung

Zusätzlich zur Erstattung, wenn die Annullierung innerhalb von 14 Tagen vor dem Abflug erfolgte:

Flugstrecke Entschädigung
Bis 1.500 km 250 €
1.500–3.500 km 400 €
Über 3.500 km 600 €

3. Betreuungspflicht

Die Fluggesellschaft muss während der Wartezeit bereitstellen:
- Mahlzeiten und Getränke
- Hotelunterkunft bei Übernachtung
- Transport zum Hotel
- Zwei Telefonate oder E-Mails

Überbuchung (Nichtbeförderung)

Wenn Sie wegen Überbuchung nicht mitgenommen werden:

Außergewöhnliche Umstände: Wenn die Airline nicht zahlen muss

Fluggesellschaften sind nicht verpflichtet zu zahlen, wenn die Störung auf "außergewöhnliche Umstände" zurückzuführen ist:

Echte außergewöhnliche Umstände

KEINE außergewöhnlichen Umstände

Wichtig: Fluggesellschaften missbrauchen diese Ausrede häufig. Lassen Sie sich nicht abschrecken.

Wie lange haben Sie Zeit, um zu klagen?

Die Verjährungsfrist hängt vom Land ab:

Land Frist
Deutschland 3 Jahre
Frankreich 5 Jahre
Spanien 5 Jahre
Großbritannien 6 Jahre
Italien 2 Jahre
Niederlande 2 Jahre

Schritt-für-Schritt: So fordern Sie Ihre Entschädigung

1. Beweise sammeln

2. Entschädigung berechnen

3. Anspruch geltend machen

4. Bei Ablehnung: Widerspruch einlegen

5. Eskalation

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